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   OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06   

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https://dejure.org/2008,5549
OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06 (https://dejure.org/2008,5549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.10.2008 - 9 U 64/06 (https://dejure.org/2008,5549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 9 U 64/06 (https://dejure.org/2008,5549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AbzG, § 8 AbzG, § 134 BGB, § 171 BGB, § 172 BGB
    Bankdarlehen zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Beweiswürdigung hinsichtlich der Vorlage einer notariellen Vollmacht; Möglichkeit des Einwendungsdurchgriffs auf Basis der Rechtslage 1989/1990

  • Judicialis

    AbzG § 1; ; AbzG § 8; ; BGB § 134; ; BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 242; ; RBerG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Aufklärungspflicht der Bank wegen sittenwidriger Überteuerung von Anteilen eines Immobilienfonds - Beweiswürdigung zur Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze über die Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht i.F.d. Verstoßes einer umfassenden Bevollmächtigung eines Treuhänders oder Geschäftsbesorgers gegen das Rechtsberatungsgesetz und daraus folgender Nichtigkeit der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06
    Ohne in jedem Einzelfall zu treffende Feststellungen kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, die nach dem Anlagekonzept vorgesehene Einschaltung und Bevollmächtigung des Treuhänders beruhe nicht auf einer eigenverantwortlichen Entscheidung des einzelnen Anlegers, sondern sei mit Billigung der Bank durch die Initiatoren gegen seinen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen ohne ausreichende Wahrung seiner schutzwürdigen Interessen erfolgt (BGH NJW 2005, 664, 666).

    Daran fehlt es hier, weil vor dem Jahr 2000 ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sich nichts entnehmen ließ, was für einen Verstoß eines umfassenden Geschäftsbesorgungsvertrags und der mit ihm verbundenen Vollmacht des Treuhänders gegen Art. 1 § 1 RBerG i.V.m. § 134 BGB gesprochen hätte (vgl. BGH NJW 2005, 664, 666 m.w.N.).

    Abgesehen davon, dass die Kläger in der Berufungsbegründung selbst davon ausgehen, eine Haustürsituation sei nicht mehr beweisbar, kommt es für eine Haustürsituation in Bezug auf den Darlehensvertrag in analoger Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB ohnehin auf die Situation des Treuhänders bei Abschluss des Darlehensvertrags an (BGHZ 144, 223, 227 f.; 161, 15, 32; BGH, Urteil vom 27.05.2008, XI ZR 149/07, Rz. 16, zitiert nach Juris), die zu diesem Zeitpunkt nicht vorlag .

    Im Übrigen reicht es nach ständiger Rechtsprechung für einen zur Aufklärung verpflichtenden schwerwiegenden Interessenkonflikt nicht allein aus, dass die kreditgebende Bank zugleich Kreditgeber des Bauträgers oder des Verkäufers einer Immobilie ist, oder ihm eine globale Finanzierungszusage erteilt hat (BGHZ 161, 15, 21; BGH, Urteil vom 18.03.2008, XI ZR 241/06, Rz. 37, zitiert nach Juris).

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06
    Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit eines Kaufpreises ist, wenn sonstige einen Wissensvorsprung begründende Umstände nicht vorliegen, nach der Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn es - bedingt durch eine versteckte Innenprovision oder aus anderen Gründen - zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kommt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (std. Rspr., vgl. etwa BGH, WM 2004, 1221, 1225, und Urteil vom 15.03.2005, XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 830, jeweils m.w.N.).

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung erst der Fall, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (std. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 20.01.2004, XI ZR 460/02, WM 2004, 521, 524, und vom 23.03.2004, XI ZR 194/02, WM 2004, 1221, 1225, jeweils m.w.N.).

    Es handelt sich also nicht um eine versteckte, nicht im Prospekt ausgewiesene Innenprovision, über die die Bank nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 23.3.2004, XI ZR 194/02) aufklärungspflichtig wäre.

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 149/07

    Vorliegen der Vollmachtsurkunde bei wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt eine Genehmigung der von dem vollmachtslosen Geschäftsbesorger abgeschlossenen Verträge durch schlüssiges Verhalten wie der Unterzeichnung einer Konditionen- oder Prolongationenanpassung nicht in Betracht (vgl. etwa BGH, Urteil vom 02.03.2004, XI ZR 267/02, Rz. 18; Urteil vom 27.02.2007, XI ZR 56/06, Rz. 17; Urteil vom 27.05.2008, XI ZR 149/07, Rz. 33; alle zitiert nach Juris und jeweils m.w.N.).

    Zwar hat die Zeugin auch angegeben, die Ausfertigung habe spätestens bei der Auszahlung des Kredits vorliegen müssen, was nach neuerer Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 27.05.2008, XI ZR 149/07) für die Begründung des Rechtsscheins nicht ausreicht.

    Abgesehen davon, dass die Kläger in der Berufungsbegründung selbst davon ausgehen, eine Haustürsituation sei nicht mehr beweisbar, kommt es für eine Haustürsituation in Bezug auf den Darlehensvertrag in analoger Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB ohnehin auf die Situation des Treuhänders bei Abschluss des Darlehensvertrags an (BGHZ 144, 223, 227 f.; 161, 15, 32; BGH, Urteil vom 27.05.2008, XI ZR 149/07, Rz. 16, zitiert nach Juris), die zu diesem Zeitpunkt nicht vorlag .

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06
    Voraussetzung ist allerdings zunächst, dass überhaupt unrichtige Angaben gemacht oder arglistige Täuschungen durch die Vermittler oder Verkäufer des Objekts vorgenommen wurden und dass diese dem Beweis zugänglich sind (BGH, Urteile vom 19.9.2006, XI ZR 204/04, und vom 17.10.2006, XI ZR 205/05).

    Subjektive Werturteile und unverbindliche Anpreisungen reichen nicht aus (BGH, Urteil vom 19.9.2006, XI ZR 204/04).

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06
    Zwar ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung davon auszugehen, dass ein umfassender Treuhand- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag im Rahmen eines Bauträger- oder Erwerbermodells wie der vorliegende erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung und wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist, wovon gemäß § 134 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 RBerG auch die notarielle Vollmacht erfasst wird (siehe etwa BGH, Urteil vom 11.01.2005, XI ZR 272/03, WM 2005, 828, 830; Urteil vom 29.04.2003, XI ZR 201/02, WM 2004, 21 ff.; Urteile vom 25.04.2006, XI ZR 219/04 und XI ZR 29/05, Rz 13, WM 2006, 1008 und 1060, jeweils m.w.N.).

    Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit eines Kaufpreises ist, wenn sonstige einen Wissensvorsprung begründende Umstände nicht vorliegen, nach der Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn es - bedingt durch eine versteckte Innenprovision oder aus anderen Gründen - zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kommt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (std. Rspr., vgl. etwa BGH, WM 2004, 1221, 1225, und Urteil vom 15.03.2005, XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 830, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06
    Eine hierdurch veranlasste Einflussnahme auf die Konzeption des Kapitalanlagemodells macht die Finanzierungsbank nicht gleichsam zur Partei des finanzierenden Geschäfts (BGH, Urteil vom 31.3.1992, XI ZR 70/91, Rz. 34, zitiert nach Juris).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06
    Die eine eigene Aufklärungspflicht auslösende Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteile vom 16.5.2006, XI ZR 6/04, und vom 26.9.2006, XI ZR 283/03).
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06
    Entgegen der Auffassung der Kläger hat sie damit nicht das eigene wirtschaftliche Wagnis auf den Kunden verlagert und diesen bewusst mit dem Risiko belastet, das über die mit dem zu finanzierenden Vorhaben normalerweise verbundenen Gefahren hinausgeht (dazu etwa BGH, Urteil vom 20.3.2007, XI ZR 414/04).
  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06
    Ein Überschreiten der Kreditgeberrolle setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder des Vertriebs übernommen und damit einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BGH WM 2004, 620, 624 m.w.N.).
  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 9 U 64/06
    Voraussetzung ist allerdings zunächst, dass überhaupt unrichtige Angaben gemacht oder arglistige Täuschungen durch die Vermittler oder Verkäufer des Objekts vorgenommen wurden und dass diese dem Beweis zugänglich sind (BGH, Urteile vom 19.9.2006, XI ZR 204/04, und vom 17.10.2006, XI ZR 205/05).
  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 241/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei finanziertem Immobilienkauf mit

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

  • BGH, 25.10.2004 - II ZR 373/01

    Einwendungsdurchgriff bei einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 56/06

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

  • BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03

    Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 281/05

    Verstoß eines im Rahmen eines Immobilienfonds-Kapitalanlagemodells

  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 362/06

    Wirksamkeit einer Verpflichtung zur Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

  • BGH, 02.03.2004 - XI ZR 267/02

    Nichtigkeit eines ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG abgeschlossener

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2011 - 17 U 51/10

    Kapitalanlage: Aufklärungspflicht einer Bank bei einer grundschuldgesicherten

    Hierin kann eine spezifische Gefahr dieses Finanzierungsmodells gesehen werden, auf die die Darlehensnehmer hingewiesen werden mussten (so auch OLG Dresden WM 2002, 1881; a. A. OLG Frankfurt OLGR 2009, 328).
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